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Artikel 26. (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. (2) Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. (3) In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zu teil werdenden Bildung zu bestimmen.
Artikel 27. (1) Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teil zunehmen, sich der Künste zu erfreuen...
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